Z U S A M M E N F A S S U N G :
- Es gilt nur noch die ASR A1.7. Die BGR 232 ist ungülig.
- Es gibt keinen Bestandschutz mehr für ältere Toranlagen.
- Alle Tore müssen die Grenzwerte für die Schließkräfte einhalten.
- Hierzu muss bei der Prüfung eine Schließkräfte-Messung nach EN 12445 erfolgen.
- ASR und EN-Normen bilden den von Gerichten anerkannten Stand der Technik
Änderung der EN 12453, Stand Nov 2019
Die von der Torsteuerung realisierten Sicherheitsfunktionen müssen mindestens dem Performance Level c(PLc) nach EN ISO 13849-1 entsprechen.
Das bedeutet, dass die an die Torsteuerung angeschlossene Sicherheitstechnik, wie beispielsweise Schlupftürschalter und Schlaffseilschalter hinsichtlich Querschluss überwacht werden muss. Dies geschieht durch eine zertifizierte Widerstandsauswertung 8K2;